🚗 Ładowanie samochodu elektrycznego w firmie: dziś, jutro i mobilne wsparcie

🚗 Elektroautoaufladung im Unternehmen: heute, morgen und mobile Unterstützung

Immer mehr Unternehmen setzen auf Elektroautos. Das Problem ist, dass das Laden des Autos zu Hause beim Mitarbeiter nicht dasselbe ist wie das Tanken an der Station – und hier beginnen die Fragen. Wie werden diese Kosten abgerechnet? Was ist mit den Steuern? Muss der Mitarbeiter aus eigener Tasche nachzahlen?

Werfen wir einen Blick auf drei Perspektiven: was die aktuellen Vorschriften und Auslegungen sagen, was sich ändern könnte und welche technischen Lösungen das Leben bereits jetzt erleichtern.

🔍 Heute: Was sagen die aktuellen Vorschriften

Zwei verschiedene Dinge: Pauschale vs. Kostenerstattung

Beginnen wir mit der Unterscheidung, denn hier herrscht oft Verwirrung:

1. Pauschale 250 PLN/400 PLN = Einkommen des Mitarbeiters

Seit 2022 gilt ein Pauschalwert für die unentgeltliche Leistung aus der privaten Nutzung des Dienstwagens: 250 PLN monatlich für Elektroautos mit einer Motorleistung bis 60 kW und 400 PLN für andere¹.

Das ist das Einkommen des Mitarbeiters, das der PIT-Besteuerung unterliegt. Betrifft Situationen, in denen der Mitarbeiter den Dienstwagen privat nutzen darf (z. B. an Wochenenden, im Urlaub).

2. Erstattung der Energiekosten = Betriebsausgabe

Das ist eine ganz andere Sache: wenn der Mitarbeiter das Auto zu Hause lädt und das Unternehmen ihm die entstandenen Stromkosten erstattet. Hier stellt sich die Frage: Kann das Unternehmen das als Betriebsausgabe anrechnen? Und muss der Mitarbeiter das als zusätzliches Einkommen versteuern?

Änderung der Behördenmeinung: von "nein" zu "ja"

Lange Zeit herrschte Verwirrung. Im Jahr 2021 gab der Direktor des KIS eine ungünstige Auslegung heraus, wonach die Auszahlung einer Leistung zur Deckung der Stromkosten nicht in der Pauschale für das Auto enthalten ist und für den Mitarbeiter ein zusätzliches, PIT-pflichtiges Einkommen darstellt².

Aber im April 2025 gab es einen Durchbruch!

Der Direktor des KIS bestätigte in der Auslegung vom 24. April 2025 (Az. 0114-KDIP3-2.4011.192.2025.2.MJ), dass die Erstattung der Stromkosten für den Mitarbeiter kein zusätzliches Einkommen darstellt³.

Zusätzlich bestätigte die Auslegung 0114-KDIP2-2.4010.100.2025.2.ASK vom selben Datum, dass die Gesellschaft die Ausgaben für die Erstattung der Stromkosten, die der Mitarbeiter für das Laden des Dienstwagens getragen hat, als Betriebsausgaben anrechnen kann³.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Für Mitarbeiter mit Dienstwagen:

  • Das Unternehmen erstattet die tatsächlichen Energiekosten für das Laden zu Hause
  • Die Rückerstattung ist kein zusätzliches Einkommen des Mitarbeiters (es muss keine PIT darauf gezahlt werden)
  • Zusätzlich erhält der Mitarbeiter eine Pauschale von 250 PLN/Monat als Einkommen aus der privaten Nutzung des Autos (wenn er es privat nutzen darf)

Für Unternehmer (JDG):

  • Kann Energiekosten als Betriebsausgaben anrechnen
  • Wenn das Auto auch privat genutzt wird: kann 75% der Kosten absetzen (die restlichen 25% sind gemäß Art. 16 Abs. 1 Nr. 51 des Körperschaftsteuergesetzes ausgeschlossen)

Der Haken: Dokumentation

Damit alles gesetzeskonform ist, benötigt man laut einer der derzeit verfügbaren individuellen Steuerbescheide zu diesem Thema eine entsprechende Dokumentation³:

Abgegrenzter Energieabnahmepunkt (PPE) 
Rechnungen auf den Mitarbeiter ausgestellt – vom Energieversorger
Verbrauchsaufstellung – vom Mitarbeiter basierend auf Zähler-/Ladegerätedaten erstellt
Vertrag mit dem Arbeitgeber – der die Erstattungsregeln festlegt

Ohne dies kann das Finanzamt die Abrechnung anzweifeln, jedoch ist zu beachten, dass jede Situation immer individuell vom Amt geprüft wird, was es auch in der oben genannten Auslegung bestätigt.

🔮 Morgen: was sich ändern könnte

Neue Kilometerpauschale für Elektrofahrzeuge

Das Finanzministerium arbeitet an einer Novelle der Kilometerpauschale, die Elektrofahrzeuge berücksichtigt⁴. Die Vorschläge sprechen von folgenden Sätzen:

  • 0,60 zł/km für Elektroautos
  • 0,35 zł/km für elektrische Motorräder
  • 0,20 zł/km für elektrische Mofas

Das wäre eine Alternative zum aktuellen Pauschalsystem – flexibler, da abhängig vom tatsächlichen Verlauf, nicht von der "Motorgröße" (die Elektrofahrzeuge nicht haben).

Vereinfachung der Dokumentation

Es gibt auch Vorschläge, die Anforderungen an Aufstellungen und Rechnungen zu reduzieren. Ziel? Die Nutzung von Erstattungen sowohl für Mitarbeiter als auch für Unternehmen zu vereinfachen.

Aber Achtung: Gesetzesentwürfe sind immer noch nur Entwürfe. Solange sie nicht in Kraft treten, gelten die oben beschriebenen aktuellen Regeln.

⚡ Lösung jetzt verfügbar: mobile Ladegeräte mit Zähler

Und was, wenn man nicht auf Gesetzesänderungen warten müsste und sich die Dokumentation schon heute erleichtern könnte?

Problem: Abgrenzung des Energieverbrauchs

Das größte Problem bei der Abrechnung ist der Nachweis, wie viel Energie genau zum Laden des Autos verbraucht wurde. Die Auslegungen des KIS verlangen einen separaten Energieentnahmepunkt. Theoretisch bedeutet das:

  • Ein separater Zähler, der vom Betreiber installiert wird – teuer, zeitaufwendig, oft in Mehrfamilienhäusern nicht möglich
  • Oder... eine intelligente technische Lösung

Lösung: mobile Ladegeräte mit eingebautem Zähler

Auf dem Markt gibt es bereits mobile Ladegeräte mit eingebautem, präzisem Energiezähler⁵⁶ (z. B. Modelle von Ampere Point). Sie funktionieren wie ein tragbarer "Energieentnahmepunkt" mit Reporting-Funktion.

Warum macht das Sinn?

Präzise Messung – Der eingebaute Zähler zeigt genau an, wie viele kWh Sie verbraucht haben
Mobilität – Sie können das Auto überall laden (Zuhause, Gartenhaus, bei der Familie, unterwegs)
Daten für Abrechnungen – Export von Verbrauchsberichten für die Buchhaltung oder Kostenerstattung durch den Arbeitgeber
Weniger Steuerstress – Sie haben konkrete Zahlen, die die Dokumentationsanforderungen erfüllen

Funktioniert das mit den aktuellen Vorschriften?

Ja. Mobile Ladegeräte mit Zähler können bereits jetzt verwendet werden für:

  • Dokumentation des Energieverbrauchs für die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber
  • Erstellung von Übersichten für die Buchhaltung
  • Nachweis gegenüber dem Finanzamt, wie viel Energie tatsächlich zum Laden des Dienstwagens verwendet wurde

Wichtig: Ein mobiles Ladegerät ändert die Vorschriften nicht – Sie benötigen weiterhin eine Rechnung für den Strom, einen Vertrag mit dem Arbeitgeber usw. Aber es erleichtert erheblich die Erfüllung der Dokumentationsanforderungen, da Sie genaue Verbrauchsdaten haben.

📌 Zusammenfassung

Perspektive Was man wissen sollte
Heute Die Erstattung der Energiekosten ist kein Einkommen des Arbeitnehmers und kann ein Aufwand des Unternehmens sein (KIS-Interpretationen vom April 2025). Erfordert Dokumentation: getrennten Verbrauch, Rechnungen, Aufstellungen. Die Pauschale von 250/400 zł ist eine separate Angelegenheit – Einkommen aus privater Nutzung des Autos.
Morgen Geplante Kilometerpauschale für Elektroautos (0,60 zł/km) und Vereinfachung der Vorschriften. Aber das sind noch Entwürfe – es gelten die aktuellen Regeln.
Lösung Mobile Ladegeräte mit Energiemessgerät (z. B. Ampere Point) – bereits jetzt verfügbar, helfen bei der Verbrauchsdokumentation und erleichtern die Abrechnung mit Arbeitgeber und Finanzamt.


📚 Anmerkungen und Quellen

  1. MDDP (2022) – Dienstliches Elektroauto 2022
    mddp.pl/elektryczny-samochod-sluzbowy-2022
  2. MDDP (2022) – Ungünstige Haltung der Steuerbehörden: KIS-Interpretation vom Mai 2021
    mddp.pl/elektryczny-samochod-sluzbowy-2022
  3. IKIDP (Juli 2025) – Das Unternehmen zieht die Ausgaben für das Laden des Elektroautos durch den Arbeitnehmer ab
    ikidp.pl/blog/firma-odliczy-wydatki
  4. Poradnik Przedsiębiorcy (2025) – Maximale monatliche Pauschalbeträge für die Nutzung von Autos
    poradnikprzedsiebiorcy.pl/ryczalty
  5. Ampere Point – Arbeitnehmer: wie man das Laden des dienstlichen Elektroautos zu Hause abrechnet
    amperepoint.pl/blogs/pracownik-ladowanie
  6. Ampere Point – JDG und kleines Unternehmen: wie man das Laden abrechnet
    amperepoint.pl/blogs/jdg-ladowanie

💡 Abschlusstipp: Die KIS-Interpretationen vom April 2025 sind ein Durchbruch – sie bestätigen endlich klar, dass die Erstattung der Energiekosten sowohl für das Unternehmen als auch für den Arbeitnehmer vorteilhaft abgerechnet werden kann. Sie benötigen nur die passende Dokumentation – hier helfen intelligente Ladegeräte, die das Problem der Verbrauchstrennung lösen.

*Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung dar. Entscheidungen der Behörden sind individuell, wir empfehlen die Rücksprache mit einer Buchhalterin.

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